Opferanwalt / Nebenklage / Opferentschädigung

Ich werde als einzige Rechtsanwältin in Sachsen auf der Anwaltsliste des Weißen Ring e.V, geführt und werde demnächst die Zertifizierung absolvieren. 

Gerichte fokussieren sich zumeist im Strafverfahren auf den Täter. Das Opfer ist Zeuge. Im Gegensatz zu dem Täter wird dem Opfer nicht immer ein Rechtsanwalt zur Wahrnehmung der Rechte beigeordnet. Opfervertretung bedeutet nicht, dass die Höchststrafe für den Täter gefordert und Schmerzensgeldforderungen geltend gemacht werden, sondern als Individualvertretung seiner Mandantschaft den Geschädigten durch das teils langwierige und komplexe Verfahren zu begleiten und zu führen und zu verhindern, dass durch den Prozess eine Retraumatisierung erfahren wird. Es ist auch zu verhindern, dass die geschädigte Person und in Tötungsfällen deren Angehörige als bloße Zeugen zum Tatgeschehen im Verfahren beigezogen werden.

Ja, auch die Forderung nach einer gerechten Strafe oder die Wiedergutmachung durch Schadensersatz und angemessenes Schmerzensgeld ist eine wichtige Aufgabe der Opfervertretung. Daneben ist jedoch zu gewährleisten, dass der Geschädigte sich in den Wirrnissen des Strafverfahrens nicht alleingelassen fühlt und in jedem Stadium des Verfahrens das Gefühl haben soll, im Verfahren ernst genommen und gehört zu werden.

Daneben sind nicht die Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz zu vergessen. Auch hier stehe ich Ihnen als Rechtsanwältin zur Verfügung.

Im Weiteren betreue ich die Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz - Wohnungszuweisung, Näherungs- und Kontaktverbot. 

 

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